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   LSG Saarland, 13.02.2004 - L 7 RJ 145/03   

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LSG Saarland, 13.02.2004 - L 7 RJ 145/03 (https://dejure.org/2004,29856)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13.02.2004 - L 7 RJ 145/03 (https://dejure.org/2004,29856)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - L 7 RJ 145/03 (https://dejure.org/2004,29856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fremdrentenrecht - Nachweis bzw Glaubhaftmachung von rentenrechtlichen Zeiten im Ausland - Jugoslawien - Angaben in der mündlichen Verhandlung - Überprüfung von Feststellungsbescheiden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Saarland, 13.02.2004 - L 7 RJ 145/03
    Diese Feststellung läßt sich dann treffen, wenn konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und die dazwischen liegenden Arbeitsunterbrechungen vorliegen und letztere nicht 1/6 erreichen (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98 - = EzS 50/456, mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 20.08.1974 - 4 RJ 241/73 - = BSGE 38, 80 ff., sowie Urteil vom 09.11.1982 - 11 RA 64/81 - = SozR 5050 § 15 Nr. 23).

    Um von einem darüber hinausgehenden Nachweis ausgehen zu können, müsste das von dem Kläger vorgelegte Arbeitsbuch außer den Angaben über den Umfang der Beschäftigung auch Angaben über dazwischen liegende Ausfall- und Anrechnungszeiten enthalten, wobei nur konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfallzeiten zu einem über die Glaubhaftmachung hinausgehenden Nachweis führen könnten (vgl. BSGE 38, 80, 83).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98

    Nachweis rumänischer Beschäftigungszeiten

    Auszug aus LSG Saarland, 13.02.2004 - L 7 RJ 145/03
    Diese Feststellung läßt sich dann treffen, wenn konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und die dazwischen liegenden Arbeitsunterbrechungen vorliegen und letztere nicht 1/6 erreichen (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98 - = EzS 50/456, mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 20.08.1974 - 4 RJ 241/73 - = BSGE 38, 80 ff., sowie Urteil vom 09.11.1982 - 11 RA 64/81 - = SozR 5050 § 15 Nr. 23).
  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 64/81
    Auszug aus LSG Saarland, 13.02.2004 - L 7 RJ 145/03
    Diese Feststellung läßt sich dann treffen, wenn konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und die dazwischen liegenden Arbeitsunterbrechungen vorliegen und letztere nicht 1/6 erreichen (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98 - = EzS 50/456, mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 20.08.1974 - 4 RJ 241/73 - = BSGE 38, 80 ff., sowie Urteil vom 09.11.1982 - 11 RA 64/81 - = SozR 5050 § 15 Nr. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 966/20
    Diesbezüglich wird in der Rechtsprechung zT argumentiert, Angaben im Verfahren bzw die Einvernahme des Klägers im Rahmen der mündlichen Verhandlung könnten, um einen Wertungswiderspruch zu vermeiden, von ihrem Nachweiswert her nicht anders beurteilt werden als eine eidesstattliche Versicherung, die aber nach § 4 Abs. 3 Satz 1 FRG nur als Mittel der Glaubhaftmachung gelte (vgl LSG Saarland 13.02.2004, L 7 RJ 145/03, Rn 18, juris; Hessisches LSG 17.06.2016, L 5 R 314/12 , Rn 43, juris; im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen 19.01.1998, L 4 J 164/97, Rn 33, juris).
  • SG Hamburg, 26.01.2012 - S 20 R 113/07

    Fremdrentenrecht - Beitragszeit eines Mitglieds einer Kolchose in der ehemaligen

    Die Kürzung der Entgeltpunkte auf 5/6 nach § 22 Abs. 3 FRG geht von der Erfahrung aus, dass Beschäftigungszeiten im Allgemeinen nur zu 5/6 mit Beiträgen belegt sind, weil im Verlauf einer Beschäftigungszeit auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Arbeitsunterbrechung liegen können, für die keine Beiträge entrichtet werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 13.2.2004, L 7 RJ 145/03).
  • SG Osnabrück, 27.10.2004 - S 11 RJ 104/00
    Zum anderen wurde dabei die statistische Erfahrung zugrundegelegt, dass Beschäftigungszeiten im Allgemeinen nur zu fünf Sechsteln mit Beiträgen belegt sind (zum Vorstehenden vgl. Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 11. November 2003 - L 2 RJ 25/03 sowie LSG für das Saarland, Urteil vom 13. Februar 2004 - L 7 RJ 145/03).
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